Schützenwesen

Das Schützenwesen in Riehen hat seine Wurzeln in der schon im Mittelalter bestehenden Wehrpflicht und entwickelte sich zu einer festen Tradition mit Schiessübungen und Vereinen. Heute steht es aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen und sinkenden Interesses vor neuen Herausforderungen.

Die Anfänge des Schützenwesens in Riehen

In Riehen hat das Waffenrecht, das zugleich Waffenpflicht bedeutete, eine bis mindestens ins Spätmittealter zurückreichende Tradition. Anders als die weltlichen Fürsten, die ihren Untertanen das Tragen von Waffen untersagten, zählte der Fürstbischof von Basel auf die bewaffnete Bevölkerung und machte im 15. Jahrhundert verschiedentlich von seinem herrschaftlichen Aufgebotsrecht Gebrauch. So wurden 1485 auch Riehener zur Bewachung des Schlosses Birseck aufgeboten.

Nach dem Übergang Riehens an die Stadt Basel im Jahr 1522 blieb die Waffenpflicht bestehen, denn die Stadt Basel hatte 1514 alle ihre Untertanen dazu verpflichtet, ihr Kriegsdienste zu leisten. So wurden 1529 im Ersten Kapeller Krieg 32 Riehener aufgeboten, die ein eigenes Banner mit dem Gemeindewappen mitführten und von denen vier mit Feuerwaffen ausgerüstet waren.

Die Wehrhaftigkeit wurde auch in Friedenszeiten demonstriert. 1540 nahm etwa ein Riehener Kontingent mit anderen rund 1300 Infanteristen aus der Landschaft an einem grossen Aufzug zum Jahrmarkt in Liestal teil. Für Musterungen und Aufgebote war der Landvogt zuständig. Solche Inspektionen fanden zum Beispiel 1542 und 1548 statt. Wehrpflichtig war die männliche Bevölkerung ab dem Alter von 14 Jahren.

Der Schiessbetrieb im 17. und 18. Jahrhundert

Seit wann in Riehen regelmässig Schiessübungen stattfanden und ob solche schon vor dem Aufkommen der Feuerwaffen mit Armbrüsten durchgeführt wurden, ist nicht bekannt. Aus einem Gesuch von 1661 zum Bau eines Schützenhauses geht hervor, dass der Schiessbetrieb damals bereits fest etabliert war und die Zahl der Schützen laufend zunahm.

Die Übungen fanden auf einem öffentlichen Schiessplatz statt, wobei die Stadt Preise sowie Pulver und Blei zur Verfügung stellte. Laut einem Bericht von 1727 wurden jährlich 15 Schiesstage abgehalten. Geschossen wurde auf eine Distanz von 300 Schritt. Verantwortlich für die Organisation der Schiesstage waren zwei von der Gemeinde gewählte Schützenmeister.

Eine Musterung von 1632 ergab, dass in Riehen 107 Männer mit einem Gewehr ausgerüstet waren; hinzu kamen Träger von Spiessen, Hellebarden und Schwertern sowie Fähnriche und Trommler. 1727 stellten Riehen und Bettingen zusammen 231 Schützen, darunter acht berittene Dragoner. Die Gewehre mussten mit dem Dorfzeichen versehen sein, und auf dem Schiessplatz sorgte ein Pritschenmeister für Ordnung. Die rege Schiesstätigkeit zeigt sich auch darin, dass regelmässig neue Zielscheiben beschafft werden mussten. 1740 ist erstmals ein Pritschenmeister belegt, der für Ordnung auf dem Schiessplatz zu sorgen hatte.

Niedergang und Neuanfang

Während der Helvetik (1798–1803) kam der Schiessbetrieb in Riehen wie überall in der Schweiz praktisch zum Erliegen. Das leerstehende Schützenhaus wurde ab 1815 als Werkstatt und später als Armenunterkunft genutzt. Obwohl sich 1835 eine neue Schützengesellschaft bildete, liess die Gemeinde das Gebäude 1839 abbrechen und an dessen Stelle ein Schulhaus errichten.

Mit der Schweizerischen Bundesverfassung von 1848 und besonders mit deren Revision im Jahr 1874 gewann das Schützenwesen wieder an Bedeutung: Mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und dem obligatorischen Schiessen übernahmen die Schützenvereine eine zentrale Rolle bei der militärischen Ausbildung. In Riehen waren dies zunächst die später aufgelöste erste Schützengesellschaft und die 1867 gegründeten Feldschützen.

Der Schiessstand im Moostal

Da die Gemeinden geeignete Schiessplätze bereitstellen mussten, forderten die Feldschützen 1874 einen neuen Schiessstand. Nach langen Verhandlungen konnte 1894 im Moostal ein solcher eröffnet werden. Vier Jahre später verkaufte die damals arme Gemeinde Riehen die Anlage an den Kanton Basel-Stadt. Dieser liess sogleich einen neuen Schiessstand mit Schiessrichtung längs des Chrischonawegs errichten, der 1899 eingeweiht und später mehrfach modernisiert wurde.

Neben den Feldschützen entstanden in Riehen weitere Schützenvereine: 1905 die (neue) Schützengesellschaft Riehen, 1923 der Arbeiter-Schiessverein und 1947 die Kleinkaliberschützengesellschaft (seit 1973 Sportschützen).

Im Zuge der Autonomiebestrebungen kaufte die Gemeinde Riehen den Schiessstand 1999 vom Kanton zurück. Beitrieben wird die Anlage seither durch die 1998 gegründete Interessengemeinschaft Schützen Riehen (IGSR), die auch die Hälfte der durch die Modernisierungsarbeiten verursachten Kosten übernahm.

Neue Herausforderungen

Heute stehen die Schützenvereine vor neuen Herausforderungen. Die Ausdehnung des Siedlungsgebiets führte zu Einschränkungen des Schiessbetriebs aus Rücksicht auf die Anwohnerschaft. Gleichzeitig haben gesellschaftliche Veränderungen und eine kritischere Haltung gegenüber dem Militär das Interesse am Schützenwesen verringert. Zudem hob der Bundesrat 1996 die Pflichtmitgliedschaft in einem Schützenverein auf.

Während für die Feldschützen und den Arbeiter-Schiessverein das obligatorische Schiessen weiterhin wichtig bleibt, rückt in anderen Vereinen der sportliche Aspekt in den Vordergrund. Besonders erfolgreich sind die Bogenschützen Juventas Basel-Riehen, die aber eine eigene Anlage betreiben.

Autorin / Autor: Stefan Hess | Zuletzt aktualisiert am 7.6.2026

Artikel

Jahrbuch z’Rieche

Literatur

Jahrbuch z’Rieche

Hess, Stefan: Zwischen Hobelbank und Pflug. In: Jahrbuch z’Rieche 2012, S. 28–39, hier S. 33.

Hess, Stefan: Es wird scharf geschossen. In: Jahrbuch z’Rieche 2023. S. 72–81. 

Spriessler, Rolf: Im Mekka des Schweizer Bogenschiesssports. In: Jahrbuch z’Rieche 2019. S. 113–117.

Zinkernagel, Robert: 50 Jahre Weiterer Gemeinderat der Einwohnergemeinde Riehen. In: Jahrbuch z’Rieche 1974. S. 45–80, hier S. 48.

Weitere Literatur

Burckhardt, Paul: Basel zur Zeit des Schmalkaldischen Krieges. In: Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde 38 (1939). S. 5–103, hier S. 68.

Feldschützen Riehen. Jubiläumsausgabe 1967. Riehen 1967.

Fuhrer, Hans Rudolf und Karl W. Haltiner: Wehrpflicht. In: Historisches Lexikon der Schweiz. URL: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008588/2015-05-04 (07.06.2026).

Hess, Stefan: Zwischen Ohnmacht und Symbiose. Riehen unter Basler Herrschaft. In: ders. (Hg.): Basel und Riehen. Eine gemeinsame Geschichte. Basel 2021. S. 71–88, hier S. 80f.

Iselin, Ludwig Emil: Geschichte des Dorfes Riehen. Festschrift zur Jubiläumsfeier der 400-jährigen Zugehörigkeit Riehens zu Basel 1522–1922. Basel 1923. S. 123, 161, 234.

Kaspar, Albin: Wettstein und Riehen. In: Johann Rudolf Wettstein 1594–1666. Seine Bedeutung für Riehen, Basel und die Schweiz. Riehen 1994. S. 11–21, hier S. 13.

Kaspar, Albin et al.: Häuser in Riehen und ihre Bewohner. Heft IV. Riehen 2022. S. 125f.

Lehmann, Fritz: Unter der Herrschaft der «Gnädigen Herren» von Basel (1522–1798). In: Bruckner, Albert et al. (Hg.): Riehen – Geschichte eines Dorfes. Riehen 1972. S. 267–318, hier S. 275.

Raith, Michael: Gemeindekunde Riehen. 2., überarbeitete und aktualisierte Aufl. Riehen 1988. S. 141, 176f., 213.

Schnyder, Arlette et al.: Riehen – ein Portrait. Basel 2010. S. 43, 258, 362.

Schützenwesen. In: Historisches Lexikon der Schweiz. URL: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008701/2015-03-09 (07.06.2026).

Vögelin, Hans Adolf: Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart (1798–1970). In: Bruckner, Albert et al: (Hg.): Riehen – Geschichte eines Dorfes. Riehen 1972. S. 319–410, hier S. 391.

Weissen, Kurt: «An der stür ist ganz nütt bezalt». Landesherrschaft, Verwaltung und Wirtschaft in den fürstbischöflichen Ämtern in der Umgebung Basels (1435–1525). Basel/Frankfurt a.M. 1994. S. 168.

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