Der Landwirt Niklaus Götschin war von 1813 bis 1814 Gemeindepräsident von Riehen. Daneben bekleidete er weitere öffentliche Ämter.
Sohn des Niklaus Götschin (1740–1810; Geschworener) und der Anna Katharina, geborene David (1738–1820; Hebamme). Heirat 1809 mit Anna Magdalena Grässlin von Haltingen (1786–1866). Sechs Söhne und eine Tochter.
Niklaus Götschin wurde am 7. Mai 1773 in Riehen geboren. Seine Familie stammte aus Horgen im Kanton Zürich und hatte 1630 das Bürgerrecht von Riehen erworben.
Niklaus Götschins gleichnamiger Vater führte im Oberdorf einen Bauernbetrieb, hatte aber als Weinsticher, der für die Basler Obrigkeit die Umsatzsteuer auf Wein einzog, auch ein wichtiges öffentliches Amt inne. Zudem gehörte er als Geschworener der obersten Gemeindebehörde sowie zudem dem Kirchenbann an. Seine Mutter Anna Katharina geborene David war die von den verheirateten Frauen der Gemeinde gewählte Dorfhebamme.
Niklaus Götschin war neben zwei älteren Schwestern der einzige Sohn. Über seine Ausbildung und die frühe berufliche Tätigkeit ist nichts bekannt. Vermutlich wirkte er im elterlichen Bauernbetrieb mit.
1809 heiratete Niklaus Götschin mit 36 Jahren in Haltingen im Grossherzogtum Baden die von dort stammende, 13 Jahre jüngere Anna Magdalena Grässlin. Aus dieser Ehe gingen bis 1826 sechs Söhne und eine Tochter hervor, die alle das Erwachsenenalter erreichten.
Nach dem Tod seines Vaters erbte Niklaus Götschin 1810 die Liegenschaft Davidsgässchen 6 und 8 im Oberdorf sowie ein kleineres, heute verschwundenes Grundstück an der Baselstrasse. Ersteres verkaufte er 1812 und erwarb sich stattdessen den stattlichen Bauernhof Rössligasse 28–30 im Mitteldorf, wo er mit seiner Familie einschliesslich den Schwiegereltern Wohnsitz nahm. 1818 sicherte sich Götschin zudem eine kleinere Liegenschaft auf der anderen Seite der Rössligasse.
Als wohlhabender Landwirt wurde Götschin Opfer eines Einbruchs durch eine Diebesbande aus Inzlingen. Einer der Täter konnte 1817 nach einem weiteren Einbruchsversuch verhaftet werden.
Wie sein gleichnamiger Vater übernahm Niklaus Götschin im Lauf seines Lebens eine Reihe öffentlicher Ämter. 1812 wurde er ins Gescheid, das Gericht über Grenzstreitigkeiten, und in den Gemeinderat gewählt.
Im Juli 1813 lehnte er – wie nacheinander seine vier Amtskollegen – die Ernennung zum Gemeindepräsidenten durch die Kleinen Rat, die Exekutive des Kantons, ab. Dieser verfügte daraufhin, dass sich die Gemeinderäte halbjährlich in diesem Amt ablösten. Götschin war der erste, der unter diese nur kurzlebige Regelung fiel.
Nach Ablauf der Amtszeit versah Götschin das Präsidium interimistisch weiter bis am 9. April 1814, weil der designierte Nachfolger Johannes Rohrer demissionierte. Mit dem Rücktritt als Gemeindepräsident beendete Götschin gleichzeitig auch seine Tätigkeit im Gemeinderat.
Daneben gehörte Götschin wie früher sein Vater bis 1823 dem Kirchenbann an, wirkte als Armenschaffner und wurde 1816 ins Zivilgericht gewählt. Er war damit zweifellos eine der einflussreichsten Persönlichkeiten seiner Generation in Riehen.
Niklaus Götschin starb an Weihnachten 1833. Seine Witwe übernahm den Bauernhof an der Rössligasse, bis sie ihn 1845 an den Schwiegersohn weitergab.
Autorin / Autor: Stefan Hess | Zuletzt aktualisiert am 22.11.2024
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