Das Gemeindepräsidium hat den Vorsitz in der Riehener Gemeindeexekutive, des Gemeinderats. Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident leitet die Gemeinderatssitzungen, betreut innerhalb dieses Gremiums ein eigenes Ressort und vertritt die Gemeinde nach aussen. Das Amt besteht seit 1803 und wird seit 1876 durch Volkswahl bestellt.
An der Spitze des siebenköpfigen (bis 1951 fünfköpfigen) Gemeinderats von Riehen steht die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident. Sie oder er führt in dieser Kollegialbehörde den Vorsitz und ist gleichzeitig für das Ressort ‹Präsidiales› zuständig; dieses umfasst aktuell die Verwaltungsleitung und das Generalsekretariat mit den jeweils zugeordneten Bereichen und Stabstellen. Weiter bereitet das Gemeindepräsidium Entscheide des Gemeinderats vor, die übergeordnet sind oder sich keinem Ressort zuordnen lassen, und nimmt die Vertretung der Einwohnergemeinde gegen innen und aussen wahr.
Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident wird alle vier Jahre gleichzeitig mit den übrigen Mitgliedern des Gemeinderats im Mehrheitswahlverfahren gewählt. Tritt er oder sie während der Amtszeit zurück oder stirbt im Amt, findet eine Nachwahl statt. Nach erfolgter Wahl bestimmt der Gemeinderat – als Vertretung bei Abwesenheit – eines seiner übrigen Mitglieder zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten.
Die Arbeit der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten wird als 50-Prozent-Pensum vergütet.
Von 1522 bis Anfang 1798 war der vom Kleinen Rat von Basel eingesetzte Untervogt, der sowohl das Kollegium der Geschworenen als auch das Dorfgericht präsidierte, oberster Repräsentant der Dorfgemeinschaft. Zu Beginn der Helvetik bekleidete der von den Zentralbehörden eingesetzte Agent das höchste Amt im Dorf. An seine Seite trat 1799 als neue kommunale Behörde die ‹Munizipalität›, deren fünf Mitglieder mit dem Präsidenten von den Riehener Bürgern und den in der Gemeinde wohnhaften Schweizer Männern in einer Gemeindeversammlung gewählt wurden.
Mit dem am 29. Juni 1803 nach dem Zusammenbruch der Helvetischen Republik erlassenen ‹Gesetz über die Einrichtung der Gemeinds-Behörden› erhielt Riehen anstelle der Munizipalität einen ebenfalls fünfköpfigen Gemeinderat. Er wurde wiederum an der Gemeindeversammlung gewählt, an der aber nur noch Riehener Bürger wahlberechtigt waren. Aus dem Kreis der gewählten Gemeinderäte bestimmte dann die Kantonsregierung, der Kleine Rat, den ‹Präsidenten des Gemeinds Raths›, wie der Gemeindepräsident anfänglich genannt wurde.
Johannes Stump, der zweite Gemeindepräsident von Riehen, empfand zwar seine Wahl als «ungemein schmeichelhaft», doch erwies es sich in den ersten Jahrzehnten nach Einführung der neuen Behörde als schwierig, Riehener Männer zu finden, die das Amt eines Gemeinderats oder des Gemeindepräsidenten übernehmen wollten. Als Gründe für die Ablehnung der Wahl wurden neben Zeitmangel auch ungenügende Lese- und Schreibkenntnisse angegeben. Daran änderte auch nichts, als die Kantonsregierung 1805 eine minimale Amtsdauer und eine finanzielle Entschädigung einführte und den Gemeindepräsidenten vom Wacht- und Frondienst befreite. Als 1813 keiner der fünf Gemeinderatsmitglieder das Gemeindepräsidium übernehmen wollte, verfügte der Kleine Rat, dass sich die Gemeinderäte halbjährlich in diesem Amt ablösten. Dieser Beschluss wurde in der Folge nicht umgesetzt, doch blieben längere Amtszeiten weiterhin eine Ausnahme, sodass sich von 1803 bis 1848 insgesamt 16 Gemeindepräsidenten ablösten – die insgesamt elf Gemeinderäte, welche die Wahl durch den Kleinen Rat nicht annahmen oder nur de iure das Amt bekleideten, nicht mit eingerechnet.
1876 wurde im Kanton Basel-Stadt auf der Basis der im Vorjahr eingeführten neuen Kantonsverfassung ein neues Gemeindegesetz verabschiedet. Eine der wichtigsten Änderungen neben der Trennung der Gemeinde in eine Einwohner- und eine Bürgergemeinde und der Erweiterung des Wahlrechts auf alle Einwohner mit Schweizer Bürgerrecht war die Wahl des Gemeindepräsidenten durch die Gemeindeversammlung. Diese beschloss 1921 auf der Basis des 1916 erlassenen neuen Gemeindegesetzes, die Wahl des Gemeinderats und damit auch des Gemeindepräsidenten fortan an der Urne vornehmen zu lassen.
Von 1876 bis 1970 waren die Gemeindepräsidenten von Riehen entweder freisinnig oder liberal. Am längsten im Amt war der Liberale Otto Wenk, der von 1906 bis 1935 den Gemeinderat präsidierte. 1970 schaffte mit Gerhard Kaufmann erstmals ein Vertreter der Vereinigung Evangelischer Wähler, der heutigen EVP, die Wahl zum Gemeindepräsidenten. Auch nach seinem Rücktritt im Jahr 1998 blieb das Amt bis 2014 in der Hand der EVP. Danach amtierte der Parteilose Hansjörg Wilde acht Jahre lang als Gemeindepräsident. 2022, 56 Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts im Kanton Basel-Stadt, wurde mit Christine Kaufmann von der EVP, der Tochter von Gerhard Kaufmann, erstmals eine Frau ins höchste Gemeindeamt gewählt.
Bis zum Rücktritt von Gerhard Kaufmann aus dem Bürgerrat 1982 war der Gemeindepräsident zugleich auch Bürgerratspräsident. Zwei Gemeindepräsidenten verstarben im Amt: Otto Wenk 1935 und Michael Raith 2005.
1803–1805 Johannes Seidenmann (1750–1812)
1805–1807 Johannes Stump (1746–1814)
1807–1809 Samuel Wenk-Eger (1746–1814)
1809–1810 Samuel Wenk-Kraft (1750–1821)
1810–1811 Niklaus Sieglin (1783–1835)
1811–1813 Johannes Wenk-Singeisen (1782–1841)
1813–1814 Niklaus Götschin (1773–1833)
1814–1815 Hans Jakob Stump (1771–1852)
1815–1816 Theobald Höner (1773–1835)
1816–1818 Philipp Singeisen (1766–1842)
1818–1819 Johannes Wenk-Wenk (1774–1829)
1819–1833 Hans Jakob Stump
1833–1837 Johannes Singeisen (1797–1840)
1837–1840 Theobald Wenk (1804–1858)
1840–1841 Samuel Stump (1802–1866)
1841–1848 Johannes Schmid (1806–1871)
1848–1849 Johannes Schultheiss (1801–1874)
1849–1861 Heinrich Unholz (1809–1874)
1861–1876 Niklaus Löliger (1814–1899)
1876–1891 Hans Wenk (1825–1898)
1891–1900 Heinrich Weissenberger (1840–1908)
1900–1903 Jakob Mory (1832–1916)
1903–1906 Heinrich Weissenberger
1906–1935 Otto Wenk (1872–1935)
1935–1945 Eugen Seiler (1868–1950)
1945–1970 Wolfgang Wenk (1906–1972)
1970–1998 Gerhard Kaufmann (1931–2023)
1998–2005 Michael Raith (1944–2005)
2005–2014 Willi Fischer (* 1949)
2014–2022 Hansjörg Wilde (* 1965)
seit 2022 Christine Kaufmann (* 1968)
Autorin / Autor: Stefan Hess | Zuletzt aktualisiert am 31.10.2024
Raith, Michael: Aus der Geschichte des Gemeinderates von Riehen. In: Jahrbuch z’Rieche 1969. S. 45–85, hier S. 46, 48–66, 70, 76f.
Raith, Michael: Johannes Stump und Samuel Wenk – zwei Riehener Politiker des beginnenden 19. Jahrhunderts. In: Jahrbuch z’Rieche 1971. S. 44–59.
Raith, Michael: Zweihundert Jahre gelebte Demokratie. In: Jahrbuch z’Rieche 1999. S. 4–37.
Raith, Michael: Zweihundert Jahre gelebte Demokratie. Die Jahre nach dem Krieg. In: Jahrbuch z’Rieche 2000. S. 40–53.
Tobler, Hansjörg: Die politischen Behörden der Gemeinde Riehen. In: Jahrbuch z’Rieche 1968. S. 46–53, hier S. 52f.
Zinkernagel, Robert: 50 Jahre Weiterer Gemeinderat der Einwohnergemeinde Riehen. In: Jahrbuch z’Rieche 1974. S. 45–80.
Grolimund, Markus: Die Autonomie der basel-städtischen Landgemeinden Riehen und Bettingen. Diss. iur. Basel 1983. S. 126.
Iselin, L. Emil: Geschichte des Dorfes Riehen. Festschrift zur Jubiläumsfeier der 400-jährigen Zugehörigkeit Riehens zu Basel 1522–1922. Basel 1923. S. 219f., 291f.
Koellreuter, Isabel et al.: Herrschaft und Gemeinschaft. In: Schnyder, Arlette et al.: Riehen – ein Portrait. Basel 2010. S. 40–71, hier S. 44, 50.
Ladner, Andreas: Politische Gemeinden, kommunale Parteien und lokale Politik. Eine empirische Untersuchung in den Gemeinden der Schweiz. Zürich 1991. S. 230–234.
Raith, Michael: Gemeindekunde Riehen. 2. überarbeitete und aktualisierte Aufl. Riehen 1988. S. 204, 206f., 215, 219.
Steiner, Peter: Gemeindepräsident. In: Historisches Lexikon der Schweiz. URL: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/027477/2012-06-12/ (26.07.2024).
Vögelin, Hans Adolf: Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart (1798–1970). In: Bruckner, Albert et al.: Riehen – Geschichte eines Dorfes. Riehen 1972. S. 319–410, hier S. 324, 404.