Bis 1924 war in Riehen die Gemeindeversammlung das oberste Organ der Gemeinde. Teilnehmen konnten daran bis 1876 nur Riehener Bürger, danach alle in der Gemeinde wohnhaften Männer mit Schweizer Bürgerrecht. 1924 übernahm das Gemeindeparlament, der Weitere Gemeinderat (seit 1986 Einwohnerrat), ihre Funktionen.
Wie in anderen Gemeinden fanden auch in Riehen zweifellos bereits im Mittelalter regelmässige und bei Bedarf ausserordentliche Gemeindeversammlungen statt. Teilnehmen durften die Hausväter oder alle wehrfähigen Bürger, möglicherweise zeitweise sogar die Witwen.
An den Gemeindeversammlungen wurden organisatorische Fragen verhandelt, etwa zur Landwirtschaft, zur Wasserversorgung oder zum Strassenunterhalt. Daneben entschied man über die Aufnahme neuer Bürger, die Vergabe von Ämtern, finanzielle Angelegenheiten, den Erwerb von Liegenschaften, Bauvorhaben und die Vertretung nach aussen. Da bis in die Frühe Neuzeit die politische Gemeinde noch nicht klar von der Kirchgemeinde getrennt war, dürften auch kirchliche Belange zur Sprache gekommen sein.
Zu den Gemeindeversammlungen in Riehen sind bis zum Ende des Ancien Régime keine schriftlichen Quellen überliefert. Ihre Tätigkeit lässt sich lediglich indirekt nachvollziehen, insbesondere über den Austausch mit der bischöflichen und dann vor allem mit der städtischen Obrigkeit. Für zahlreiche Beschlüsse war deren Zustimmung erforderlich, und nicht selten hob sie Entscheidungen der Gemeindeversammlung wieder auf – besonders im Bereich der Bürgeraufnahmen.
Besser dokumentiert sind die Gemeindeversammlungen zu Beginn des Jahres 1798 im Zusammenhang mit der sogenannten Basler Revolution: Am 16. Januar traten die Bürger der Gemeinde zusammen, um ihre Klagen in zwölf Punkten zu festzuhalten, und fünf Tage später trafen sie sich erneut, um einen Vertreter in den Volksausschuss zu wählen.
Während der Helvetik war die Gemeindeversammlung, an der erstmals alle in der Gemeinde niedergelassenen Schweizer Bürger teilnehmen konnten, auf die Funktion eines Wahlgremiums beschränkt. So wählte die ‹Generalversammlung der Aktivbürger› am 29. Mai 1799 die Munizipalität, eine bloss mit wenigen Befugnissen ausgestattete Vorläuferin des Gemeinderats.
Ab 1803 durften nur noch nicht bevogtete Riehener Bürger an der Gemeindeversammlung teilnehmen, die den Gemeinderat wählte und darüber hinaus auch über Sachfragen entschied. Damals wurde an jedem Sonntag Gemeindeversammlung gehalten, auch wenn keine Abstimmungen anstanden. Parallel dazu gab es bis 1875 Wahlzünfte, deren Mitglieder durch das Los bestimmt wurden und welche die Vertreter der Gemeinde im Kantonsparlament, dem Grossen Rat, wählten.
Mit der 1875 in einer Volksabstimmung angenommenen neuen Kantonsverfassung und dem im folgenden Jahr erlassenen Gemeindegesetz erhielten alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizer Männer das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene und damit auch Zugang zur Gemeindeversammlung. In Riehen wurde diese jedoch von Vertretern der in Zuge dieser Reform geschaffenen Bürgergemeinde dominiert.
1921 entschied die Gemeindeversammlung, die zwischen 1900 und 1916 als Einwohnergemeindeversammlung bezeichnet worden war, von der im Gemeindegesetz von 1916 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen und den Gemeinderat fortan an der Urne wählen zu lassen. Am 6. Juli 1924 ergänzte der Grosse Rat das Gemeindegesetz um einen neuen Paragrafen, der es den Landgemeinden freistellte, die Gemeindeversammlung durch ein Gemeindeparlament zu ersetzen. Bereits am 12./13. September desselben Jahres nahmen die Stimmberechtigten diese Änderung mit deutlicher Mehrheit an, und schon am 25./26. Oktober wählten sie den ersten Weiteren Gemeinderat.
Am 6. Juli 1924 erliess das kantonale Parlament, der Grosse Rat, einen neuen Paragrafen im Gemeindegesetz, der es den Landgemeinden freistellte, die Gemeindeversammlungen durch ein Gemeindeparlament zu ersetzen. Am 12./13. September desselben Jahres stimmten die Stimmberechtigten in Riehen mit deutlicher Mehrheit dieser Neuerung zu und bereits am 25./26. Oktober wählten sie den ersten Weiteren Gemeinderat.
Autorin / Autor: Stefan Hess | Zuletzt aktualisiert am 19.4.2026
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