Abschaffung der Untertanenschaft

1798

Am 20. Januar 1798 erklärte der Grosse Rat von Basel alle Bürger des Standes für gleichberechtigt, was gleichbedeutend mit der Abschaffung der Untertanenschaft war. Damit erhielten die Riehener Männer auch das aktive und passive Wahlrecht in kantonalen Angelegenheiten. Diese neugewonnenen Rechte feierte man in Riehen am 22. Januar 1798 mit der Errichtung eines Freiheitsbaums. Der Schuhmacher und spätere Gemeinderat Johann Jakob Unholz hielt an diesem Anlass die sogenannte ‹Freiheitsrede›. Bereits Ende 1790 hatte der Grosse Rat als Reaktion auf die Französische Revolution die Leibeigenschaft aufgehoben, doch waren die Landbewohner weiterhin Untertanen geblieben. So musste die Riehener Bevölkerung noch 1796 vor einer Deputation des Basler Rats huldigen.

Autorin / Autor: Nils Widmer | Zuletzt aktualisiert am 12.12.2024

Jahrbuch z’Rieche

Literatur

Jahrbuch z’Rieche

Jemmi, Reto: 225 Jhre Riehener Gemeindedemokratie – Vom Munizipalgesetz bis zum Dorfparlament. In: Jahrbuch z’Rieche 2024. S. 8–15, hier S. 10.

Raith, Michael: Aus der Geschichte des Gemeinderates von Riehen. In: Jahrbuch z’Rieche 1969. S. 45–85, hier S. 46.

 

Weitere Literatur

Arni, Jan: Riehen in den Trennungswirren zwischen Stadt und Landschaft. In: Hess, Stefan (Hg.): Basel und Riehen. Eine gemeinsame Geschichte. Basel 2021. S. 89–106, hier S. 90.

Iselin, L. Emil: Geschichte des Dorfes Riehen: Festschrift zur Jubiläumsfeier der 400-jährigen Zugehörigkeit Riehens zu Basel 1522–1922. Basel 1923. S. 204–208.

Koellreuter, Isabel et al.: Herrschaft und Gemeinschaft. In: Schnyder, Arlette et al. (Hg.): Riehen – ein Portrait. Basel 2010. S. 40–71, hier S. 44.

Raith, Michael: Gemeindekunde Riehen. 2. überarbeitete und aktualisierte Aufl. Riehen 1988. S. 18–20, 192–197.

Vögelin, Hans Adolf: Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart 1798–1970. In: Riehen. Geschichte eines Dorfes. Hg. vom Gemeinderat Riehen. Riehen 1972. S. 319–410, hier S. 319f.

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