Magdalena Spänhauer-Eger

1604

Magdalena Eger, verheiratete Spänhauer, wurde 1934 beschuldigt, ihr neugeborenes Kind getötet zu haben. Sie wurde für schuldig befunden und vom Kleinen Rat der Stadt Basel zum Tod durch Ertränken verurteilt. Nachdem sie jedoch lebend aus dem Rhein geborgen worden war, wurde das Todesurteil in eine lebenslange Verbannung umgewandelt.

Tochter des Johannes Eger (Küfer; erwähnt 1603–1639) und der Catharina, geborene Friedrich, aus Laufenburg. Heirat 1627 mit Johannes Spänhauer. Zwei Töchter.

Herkunft und Heirat

Magdalena Eger wurde am 30. September 1604 in der Dorfkirche in Riehen getauft. Sie war die einzige Tochter des Küfers Johannes Eger aus angesehener Riehener Familie und dessen Ehefrau Catharina, geborene Friedrich, aus Laufenburg. Um 1609 erwarb ihr Vater eine Liegenschaft an der heutigen Adresse Schmiedgasse 7. Dort übte er das Küferhandwerk aus und betrieb vermutlich daneben, wie die meisten Handwerker seiner Zeit, auch Landwirtschaft.

Über Magdalena Egers Kindheit und Jugend ist kaum etwas bekannt. Zwischen 1621 und 1626 trat sie in Riehen mehrmals aus Taufpatin in Erscheinung.

1627 heiratete sie in der Riehener Dorfkirche Johannes Spänhauer. Dieser war in Riehen geboren worden, doch war sein gleichnamiger Vater aus Muttenz zugezogen. Aus dieser Ehe gingen zwei Töchter hervor: Katharina, getauft am 30. Dezember 1627, und Magdalena, getauft am 23. Mai 1630. Wo die Familie lebte, ist nicht bekannt.

Anklage und Verurteilung wegen Kindsmords

Am 10. März 1634 berichtete Johann Rudolf Wettstein, damals Landvogt in Riehen, im Kleinen Rat der Stadt Basel, dass Magdalena Spänhauer-Eger als schwanger gegolten habe, die Anzeichen einer Schwangerschaft jedoch plötzlich verschwunden seien. Der Kleine Rat ordnete daraufhin an, die «verdächtige weibs person» zu verhaften und nach Basel zu bringen. Dort solle sie «durch die geschworenen weiber sampt dem stattartzt wie auch den hebammen zu Riehen dieselbige besichtiget und examiniert werden».

Am 12. März verfügte der Kleine Rat, dass auch Magdalena Spänhauer-Egers Mutter verhört werden solle. Fünf Tage später meldete Wettstein, man habe im Keller vergrabene menschliche Überreste gefunden, die sowohl der Stadtarzt als auch die Hebammen als Nachgeburt identifiziert hätten. Hierauf wies der Rat die dafür zuständigen Siebnerherren an, Magdalena Spänhauer-Eger zu verhören, wobei zu den damaligen Verhörmethoden auch die Anwendung von Folter gehörte.

Im Verlauf des Prozesses wird das Kind als unehelich bezeichnet. Dies könnte darauf hindeuten, dass Magdalenas Mann Johannes Spänhauer zu diesem Zeitpunkt nicht mehr lebte, ja bereits mehr als neun Monate vor der Geburt des Kindes verstorben war.

Verbannung statt Hinrichtung

Am 19. April wurde im Kleinen Rat das Gutachten des Syndicus, des städtischen Rechtskonsulenten, verlesen. Elf Tage später tagte das Malefizgericht im Rathaushof und verurteilte Magdalena Spänhauer-Eger zum Tod durch Ertränken: Sie habe ihr neugeborenes Kind durch dreimaliges Drücken willentlich getötet, wie sie selbst zugegeben habe.

Die Hinrichtungsart des Ertränkens war zu jener Zeit bei Verurteilungen wegen Kindsmords üblich. Neben dem Pfählen und dem Lebendig-Begraben sah die Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532, die auch in Basel teilweise befolgt wurde, das Ertränken als die am wenigsten drastische der drei möglichen Hinrichtungsarten für dieses Vergehen vor.

Die Verurteilte wurde daraufhin an Händen und Füssen gefesselt, von der Rheinbrücke in den Fluss geworfen und unterhalb des Thomasturms wieder aus dem Wasser gezogen. Da sie noch lebte, wurde sie erneut inhaftiert. Schliesslich begnadigte sie der Rat und verbannte sie unter Androhung der Enthauptung lebenslänglich aus der Stadt und deren Untertanengebiet.

Die Begnadigung von Personen, die bei dieser Hinrichtungsart überlebten, entsprach der damaligen Praxis und hatte ihren Ursprung in der Vorstellung eines Gottesurteils. Aufgrund dieses Vorfalls beschloss jedoch der Rat am 7. Mai 1634, dass künftig Kindsmörderinnen mit dem Schwert hinzurichten seien – eine Umstellung, welche die meisten umliegenden Städte bereits früher vollzogen hatten.

Madgalena Spänhauer-Eger war somit die letzte, bei der in Basel die Strafe des Ertränkens wegen Kindsmords angeordnet wurde. Über ihr weiteres Schicksal ist nichts bekannt.

Autorin / Autor: Stefan Hess | Zuletzt aktualisiert am 1.10.2026

Fakten

Magdalena
Spänhauer-Eger
Magdalena Eger (lediger Name), Madlen (Rufname)
1604 in Riehen
Riehen

Literatur

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[Bruckner, Daniel:] Fortführung der Basel-Chronick. Drittes Buch. Basel 1779. S. 99.

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Iselin, Ludwig Emil: Geschichte des Dorfes Riehen. Festschrift zur Jubiläumsfeier der 400-jährigen Zugehörigkeit Riehens zu Basel 1522–1922. Basel 1923. S. 154.

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Koch, Tankred: Geschichte. Scharfrichter-Schicksale aus acht Jahrhunderten. Heidelberg 1991. S. 137.

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Schnell, Johannes [Hg.]: Rechtsquellen von Basel. Stadt und Land. 1. Theil. Basel 1856. S. 501f.

Ulbricht, Otto: Kindsmord in der Frühen Neuzeit. In: Ute Gerhard (Hg.): Frauen in der Geschichte des Rechts. Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. München 1997. S. 235–247.

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