Die Riehener Bäuerin Anna Hauswirth wurde der Giftmischerei bezichtigt. Deshalb wurde sie 1759 vom Kleinen Rat in Basel zum Tode verurteilt und in der Folge enthauptet. Sie war seit 1754 mit Samuel Wenk verheiratet, der sie misshandelte und mit der Magd betrog.
Tochter des Simon Hauswirth (1699–1778) und der Maria, geborene Rohrer (1702–1749). Heirat 1754 mit Samuel Wenk (1722–1789). Keine Kinder.
Anna Hauswirth wurde 1724 als einzige Tochter von Simon und Maria Hauswirth-Rohrer in eine wohlhabende Bauernfamilie geboren. 1745 verlobte sich die 21-Jährige mit Philipp Wenk; die Verlobung wurde jedoch wieder aufgehoben. Im Winter 1749 starb Anna Hauswirths Mutter. Sie hinterliess aus dem Erbe ihres Vaters unter anderem eine Wohnbehausung, einen Kraut- und Baumgarten, Wald, Reben und Äcker. Anna Hauswirth standen Teile dieser Erbschaft zwar zu, als ledige Frau durfte sie das Vermögen aber nicht selbst verwalten. Sie wurde unter Vormundschaft gestellt. 1749 und 1750 folgten zwei weitere Eheversprechen, die jedoch beide gerichtlich aufgehoben wurden. Das Gericht sanktionierte Hauswirth danach mit einem zweijährigen Heiratsverbot und einer Geldstrafe.
1754 heiratete Anna Hauswirth in Kleinhüningen Samuel Wenk. Doch diese Ehe stand unter keinem gutem Stern: Es kam wiederholt zu Klagen zwischen Vater und Schwiegersohn wegen Geld und Annas Erbe. Samuel Wenk war überdies gewalttätig; er schlug seine Frau und betrog sie mit der Magd, sodass Anna Wenk-Hauswirth bereits 1756 ein erstes Mal zurück zu ihrem Vater floh.
Im Januar 1759 fand Samuel Wenk eine Tüte mit weissem Pulver in ihrer Tasche. Anna Wenk-Hauswirth wurde der Giftmischerei bezichtigt und vor das Siebeneramt bestellt, den Kriminalausschuss des Kleinen Rats. Sie gestand, sie «habe einmal wie gemeld Gift gegeben und zwar aus Hass wider die Ehezertrennerin, die Magd. […] Sie habe niemand ums Leben bringen wollen, auch die Magd nicht, sondern es nur dieser zuleid tun wollen, weil sie ihr soviel Leids getan und alle Leut wider sie aufgestiftet». Trotz ihrem Geständnis entschied der Rat, dass sie auf der sogenannten ‹Bärenhaut›, im auch Kunos-Tor genannten St. Alban-Schwibbogen, «härter gesetzt werde». Die strengere Gefangenschaft wirkte sich auf ihre weiteren Aussagen aus: Sie räumte ein, mehrmals der Magd, der Schwiegermutter und dem Mann Gift ins Essen gemischt zu haben.
Obwohl Aussagen von 31 Dorfleuten Anna Wenk-Hauswirth entlasteten, empfahlen die begutachtenden Juristen dem Rat eine Verurteilung zum Tode durch das Schwert. Da Wenk-Hauswirth die Wirkung des Giftes vorab nicht hätte einschätzen können, habe sie das Risiko eines allfälligen Todes in Kauf genommen. Ihre Mordabsichten könnten daher nicht entkräftet werden. Strafmilderung sollte der Rat nur in der Art der Hinrichtung gewähren: Die Enthauptung war, im Gegensatz zum Tod durch Ertränken von der Rheinbrücke, mit einem geringeren Ehrverlust verbunden.
Der Kleine Rat folgte der Empfehlung der Juristen und verurteilte Anna Wenk-Hauswirth zum Tod durch Enthauptung. Wenk-Hauswirth wurde am 24. Februar 1759 vor dem Steinentor im sogenannten ‹Kopfabhaini›, wo heute der Basler Zoo auf den Birsig trifft, hingerichtet. Der Rat zog ihren gesamten Besitz ein und versteigerte ihn in der Riehener Landvogtei für die Staatskasse. Die Magd wurde des Landes verwiesen. Samuel Wenk heiratete vier Jahre nach ihrem Tod erneut.
Autorin / Autor: Luzia Knobel | Zuletzt aktualisiert am 8.4.2023
Rink, Elisabetha und Trudi Wenk: Leben und Hinrichtung der Anna Hauswirth 1724–1759. In: Jahrbuch z’Rieche 1987. S. 64–81.
Ackermann, Felix: Zur Hinrichtung der Anna Hauswirth (1724–1759). In: Kaspar, Albin et al.: Häuser in Riehen und ihre Bewohner. Heft IV: Das Mitteldorf. Riehen 2022. S. 202.
Wagner, Johann Jacob und Nicolaus Kölner: Zufällige Gedanken, vorgetragen in einer Rede, gehalten den 24ten Hornungs 1759: Auf dem Richtplatz vor Basel … nach geschehener Enthauptung einer gräulichen Missethäterin, Nahmens Anna Hauswirth … Basel 1759.