Nach verschiedenen politischen und gewaltsamen Auseinandersetzungen beschloss die eidgenössische Tagsatzung 1833 die Totaltrennung des Kantons Basel in zwei Halbkantone, den Kanton Basel-Stadt und den Kanton Basel-Landschaft. Riehen blieb beim Kanton Basel-Stadt.
Zu Beginn der 1830er-Jahre forderten die ehemaligen Untertanen der Stadt Basel politische Gleichberechtigung für die Basler Landschaft innerhalb des Kantons Basel. Diese Forderung fand auch in der Riehener Bevölkerung Anklang. Im Januar 1831 wurde im Dorf sogar ein Freiheitsbaum errichtet, was jedoch innerhalb der Riehener Bevölkerung zu einigen Differenzen führte. Während den politischen Wirren und kriegerischen Auseinandersetzungen, die 1833 mit der Trennung des Kantons Basel in zwei Halbkantone endeten, hielt Riehen aber gemeinsam mit den beiden anderen rechtsrheinischen Landgemeinden Bettingen und Kleinhüningen zur Stadt und wurde deshalb Teil des neuen Halbkantons Basel-Stadt. Warum sich Riehen auf die Seite der Stadt schlug, lässt sich im Nachhinein nicht abschliessend klären. Die isolierte Lage am rechten Rheinufer – zwischen der Stadt und dem Grossherzogtum Baden – spielte sicherlich eine Rolle. Im Oktober 1831 wählte der Basler Grosse Rat Johannes Wenk-Singeisen als ersten Riehener überhaupt in den Kleinen Rat, die damalige Regierung, und belohnte ihn damit für seine Stadttreue. Wenig später lancierte die Basler Regierung am 23. November 1831 nach einem grossen Erdrutsch am Schlipf eine Spendensammlung für die betroffenen Rebbauern und sicherte sich so die Sympathien der Landgemeinde.
Autorin / Autor: Nils Widmer | Zuletzt aktualisiert am 4.7.2024
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